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   BPatG, 07.10.2020 - 35 W (pat) 421/18   

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BPatG, 07.10.2020 - 35 W (pat) 421/18 (https://dejure.org/2020,44267)
BPatG, Entscheidung vom 07.10.2020 - 35 W (pat) 421/18 (https://dejure.org/2020,44267)
BPatG, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - 35 W (pat) 421/18 (https://dejure.org/2020,44267)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 17.02.2015 - X ZR 161/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Nichtigerklärung

    Auszug aus BPatG, 07.10.2020 - 35 W (pat) 421/18
    Denn die Löschung bzw. die Feststellung der Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters hat - wie der Widerruf eines Patents im Einspruchsverfahren (vgl. BGH GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung), die Nichtigerklärung eines nationalen Patents (vgl. BGH GRUR 2011, 1003 - Integrationsmerkmal) und die Nichtigerklärung eines für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents (vgl. BGH GRUR 2015, 573 - Wundbehandlungsvorrichtung) - zu unterbleiben, wenn der betr.

    Bei der der Prüfung der Schutzfähigkeit ist das nicht ursprungsoffenbarte Merkmal, hier Teilmerkmal des Merkmals 1.6, insoweit außer Betracht zu lassen, als es nicht zur Stützung der Patentfähigkeit herangezogen werden darf (vgl. BGH GRUR 2015, 573 - Wundbehandlungsvorrichtung).

  • BPatG, 19.10.2020 - 9 W (pat) 702/19
    Auszug aus BPatG, 07.10.2020 - 35 W (pat) 421/18
    Es ist nunmehr unter dem Az. 9 W (pat) 702/19 anhängig.

    Die mündliche Verhandlung wurde auf den 7. Oktober 2020 vertagt, um den Beteiligten Gelegenheit zu geben, zur fehlenden Schutzfähigkeit insbesondere auch mit Blick auf die im parallelen Einspruchsverfahren 9 W (pat) 702/19 genannten Entgegenhaltungen E1 - E3 (bereits im vorangegangenen Prüfungsverfahren genannt) sowie E5 - E9 (letztere in der Stammanmeldung von der Anmelderin bereits selbst genannt) schriftsätzlich vorzutragen.

  • BGH, 21.10.2010 - Xa ZB 14/09

    Winkelmesseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 07.10.2020 - 35 W (pat) 421/18
    Denn die Löschung bzw. die Feststellung der Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters hat - wie der Widerruf eines Patents im Einspruchsverfahren (vgl. BGH GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung), die Nichtigerklärung eines nationalen Patents (vgl. BGH GRUR 2011, 1003 - Integrationsmerkmal) und die Nichtigerklärung eines für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents (vgl. BGH GRUR 2015, 573 - Wundbehandlungsvorrichtung) - zu unterbleiben, wenn der betr.
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 07.10.2020 - 35 W (pat) 421/18
    Um das Begehen eines von den bisher beschrittenen Wegen abweichenden Lösungswegs nicht nur als möglich, sondern dem Fachmann nahegelegt anzusehen, bedarf es - abgesehen von den Fällen, in denen für den Fachmann auf der Hand liegt, was zu tun ist - in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe dafür, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).
  • BGH, 06.08.2013 - X ZB 2/12

    Tintenstrahldrucker

    Auszug aus BPatG, 07.10.2020 - 35 W (pat) 421/18
    ist, das aber nur zu einer Beschränkung des Gegenstands und nicht zu einer Erteilung von Schutz für ein "aliud" führt (vgl. BGH GRUR 2013, 1135 - Tintenstrahldrucker).
  • BGH, 21.06.2011 - X ZR 43/09

    Integrationselement

    Auszug aus BPatG, 07.10.2020 - 35 W (pat) 421/18
    Denn die Löschung bzw. die Feststellung der Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters hat - wie der Widerruf eines Patents im Einspruchsverfahren (vgl. BGH GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung), die Nichtigerklärung eines nationalen Patents (vgl. BGH GRUR 2011, 1003 - Integrationsmerkmal) und die Nichtigerklärung eines für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents (vgl. BGH GRUR 2015, 573 - Wundbehandlungsvorrichtung) - zu unterbleiben, wenn der betr.
  • BGH, 13.05.2003 - X ZR 226/00

    "Momentanpol"; Wirksamkeit einer abgezweigten Gebrauchsmusteranmeldung

    Auszug aus BPatG, 07.10.2020 - 35 W (pat) 421/18
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH, vgl. Urt. vom 13. Mai 2003, X ZR 226/00, GRUR 2003, 867 - Momentanpol I, steht eine Erweiterung einer abgezweigten Gebrauchsmusteranmeldung gegenüber der ursprünglichen Patentanmeldung der Wirksamkeit der Abzweigung nicht entgegen.
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BPatG, 07.10.2020 - 35 W (pat) 421/18
    Dies darf allerdings weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Anspruchs festgelegten Gegenstands führen (vgl. BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus BPatG, 07.10.2020 - 35 W (pat) 421/18
    Das "Weglassen" von Merkmalen führt nur dann zu einer unzulässigen Erweiterung, wenn in den Patentanspruch nur einzelne Merkmale eines Ausführungsbeispiels der Erfindung derart aufgenommen werden, dass hierdurch in der Gesamtheit eine technische Lehre umschrieben wird, die der Fachmann den ursprünglichen Unterlagen nicht als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen kann (BGH GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung).
  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

    Auszug aus BPatG, 07.10.2020 - 35 W (pat) 421/18
    Im Hinblick auf die unterschiedlichen Auffassungen der Beteiligten zur Auslegung sind folgende Ausführungen zum Verständnis der einzelnen Merkmale des Streitgebrauchsmustergegenstands sowie deren Bedeutung in ihrer Kombination veranlasst: Zur Ermittlung der technischen Lehre, auf die das Schutzbegehren nach dem Verständnis des maßgeblichen Fachmanns abzielt, ist der Sinngehalt des (jeweiligen) Schutzanspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der Erfindung liefern, unter Heranziehung der Beschreibung und Zeichnungen durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung).
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 198/01

    "Knickschutz" - Prüfung einer Gebrauchsmusterverletzung

  • BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02

    Koksofentür

  • BGH, 17.07.2012 - X ZB 1/11

    Feuchtigkeitsabsorptionsbehälter

  • BPatG, 18.11.2020 - 6 Ni 2/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung und Verfahren zum Markieren oder

    Diese Beschwerde ist beim Bundespatentgericht unter dem Aktenzeichen 35 W (pat) 421/18 geführt.

    sowie ihre Schriftsätze aus dem parallelen Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren 35 W (pat) 421/18 beigefügt gewesen sind, die fehlende Neuheit des Gegenstandes des Anspruchs 1 im Hinblick auf die Druckschriften E10 - E13 geltend gemacht (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 PatG i.V.m. § 3 PatG).

  • BPatG, 19.10.2020 - 9 W (pat) 702/19
    Diese Beschwerde ist beim Bundespatentgericht unter dem Aktenzeichen 35 W (pat) 421/18 geführt.

    sowie ihre Schriftsätze aus dem parallelen Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren 35 W (pat) 421/18 beigefügt gewesen sind, die fehlende Neuheit des Gegenstandes des Anspruchs 1 im Hinblick auf die Druckschriften E10 - E13 geltend gemacht (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 PatG i.V.m. § 3 PatG).

  • BPatG, 03.07.2023 - 35 W (pat) 406/22
    Ist, wie im vorliegenden Fall, das Streitgebrauchsmuster abgezweigt worden, so ist für die Prüfung des Löschungsgrunds der unzulässigen Erweiterung der Offenbarungsgehalt der Stammanmeldung maßgebend, aus der das Streitgebrauchsmuster abgezweigt worden ist (vgl. BGH, vgl. GRUR 2003, 867 - Momentanpol I; GRUR 2012, 1243, Tz. 17 - Feuchtigkeitsabsorptionsbehälter; ferner den Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2020, 35 W (pat) 421/18).
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